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Fachgebiete

IV. Schadenersatzrecht

Als geschädigte Person stellt sich oftmals die Frage, welche Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung bzw. dem Schädiger geltend gemacht werden können. Wir übernehmen die Beratung sowie die Schadensabwicklung. Bei Bedarf vertreten wir Sie vor Gericht. Je nach Fallkonstellation können insbesondere folgende Forderungen geltend gemacht werden: 

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  • Schadenersatz

  • Schmerzensgeld

  • Reparaturkosten, Wiederherstellungskosten

  • Mietwagenkosten

  • Nutzungsausfall

  • entgangener Gewinn/Gehalt

 

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